Regulatorik · NIS2
NIS2: Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Sektoren, Schwellenwerte, Lieferkette: Wir prüfen Ihre Betroffenheit und machen Sie fristgerecht nachweisfähig.
Was NIS2 ist
NIS2 ist die EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, die die Cybersicherheits-Pflichten in Europa massiv ausweitet. Deutschland setzt sie mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz um (Stand Juli 2026 — den jeweils aktuellen Umsetzungsstand besprechen wir im Erstgespräch). Die zentrale Änderung: Statt weniger hundert kritischer Infrastrukturen sind nun zehntausende Unternehmen verpflichtet — viele, ohne es zu wissen.
Wer betroffen ist — der Schnellcheck
- Sie beschäftigen mindestens 50 Mitarbeiter oder erzielen über 10 Mio. € Jahresumsatz und sind in einem der 18 NIS2-Sektoren tätig — u. a. verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Fahrzeugbau, Elektronik, Medizinprodukte, Chemie), Energie, Transport, Gesundheit, Lebensmittel, digitale Dienste, Entsorgung, Post.
- Oder: Ihre Kunden sind betroffen und reichen die Anforderungen über die Lieferkette an Sie weiter — NIS2 verpflichtet ausdrücklich zum Lieferkettenmanagement.
Wichtig für Geschäftsführer: NIS2 sieht die persönliche Haftung der Leitungsorgane für die Billigung und Überwachung der Risikomanagement-Maßnahmen vor. Delegieren ist erlaubt — Verantwortung abgeben nicht.
Die Kernpflichten
- Risikomanagement für Netz- und Informationssysteme (Stand der Technik)
- Vorfallsbehandlung und Meldepflichten (Erstmeldung binnen 24 Stunden, Folgemeldungen)
- Business Continuity: Backup-Management, Notfall- und Krisenpläne
- Sicherheit der Lieferkette
- Schulung der Leitung und der Mitarbeiter
- Registrierung und Nachweisführung gegenüber der Aufsicht
So begleiten wir Sie
- Betroffenheitsanalyse: belastbare Einordnung — sind Sie wesentliche/wichtige Einrichtung, Zulieferer oder (noch) außen vor?
- GAP-Analyse: Abgleich Ihrer heutigen Sicherheit mit den NIS2-Pflichten (Teil des Einstiegsassessments).
- Umsetzung: Risikomanagement, Meldeprozesse, Notfallvorsorge und Lieferkettensteuerung — pragmatisch dimensioniert.
- Dauerbetrieb: als externer Informationssicherheitsbeauftragter halten wir Ihre Nachweisfähigkeit dauerhaft aufrecht.
Häufige Fragen zu NIS2
Wir haben nur 40 Mitarbeiter — sind wir sicher raus?
Nicht unbedingt. Für einige Bereiche gelten die Pflichten größenunabhängig, und als Zulieferer betroffener Unternehmen erreichen Sie die Anforderungen über Verträge. Eine kurze Prüfung schafft Gewissheit.
Reicht unsere ISO-27001-Zertifizierung?
Sie ist eine hervorragende Basis und deckt viele Pflichten ab — NIS2 verlangt darüber hinaus u. a. spezifische Melde- und Registrierungspflichten. Der Abgleich ist überschaubar.
Was passiert bei Verstößen?
Die Richtlinie sieht empfindliche Bußgelder (bis zu 10 Mio. € bzw. 2 % des weltweiten Umsatzes für wesentliche Einrichtungen) sowie die persönliche Verantwortung der Leitung vor. Wichtiger Treiber ist aber oft der drohende Verlust von Kundenbeziehungen.
Lassen Sie uns über Ihre Sicherheit sprechen.
30 Minuten, kostenlos, unverbindlich — danach wissen Sie, was für Ihr Unternehmen gilt und was der sinnvolle nächste Schritt ist.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenOder direkt anrufen: 07136 98490-40