Persönlichkeitsrechte als oberstes Gebot
IT-Datenschutz ist die aktive Wahrnehmung der Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern, Kunden und Partnern. Dies betrifft nicht nur Daten wie beispielsweise Name, Anschrift und Geburtsdatum, sondern auch sogenannte „sachliche Verhältnisse“ wie die Angaben über Einkommensverhältnisse, Steuern und Versicherungen.
Die Gesetzgebung ist hier spätestens ab Mai 2018 durch Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eindeutig und wird sich noch mehr auf Sie und Ihren Arbeitsalltag auswirken. Hierbei ist es unerheblich, in welcher Branche Sie tätig sind oder wie groß Ihr Unternehmen ist. Sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten, haben Sie eine Aufklärungspflicht gegenüber der Person und eine Nachweispflicht gegenüber dem Gesetzgeber.
Unsere Leistungen
Die Einführung und Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Ihrem Unternehmen erfordert wichtige Anpassungen, bei denen wir Sie gerne mit Rat und Tat unterstützen:
- Datenschutz Audit nach DSGVO
- Erstellung von Maßnahmenplänen
- Meldungen an die Behörden
- Erstellung und Pflege der Datenschutz-Verfahrensverzeichnisse
- Mitarbeiterschulung und Sensibilisierung
- regelmäßige Prüfung der Umsetzung
- regelmäßige Kontrolle und Anpassung an neue Vorschriften