DSGVO GOES INTERNATIONAL:
DSGVO und Drittländer – das ist das wohl heikelste Thema in Punkto Datenschutz. Hier ist Expertenwissen unabdingbar denn es gibt zu viele Fallstricke, über die Sie stolpern können. Damit Sie auch hier auf der sicheren Seite sind, sorgen wir dafür, dass Sie weiterhin mit Ihren Niederlassungen im Ausland bzw. internationalen Partnern uneingeschränkt kommunizieren können.
Wir erstellen umfassende Konzepte für multinational auftretende Unternehmen, internationale Organisationen sowie Firmengruppen, welche die Übertragung personenbezogener Daten in Drittländer ermöglichen.
WIR UNTERSTÜTZEN SIE MIT
UMFASSENDEN MAßNAHMEN
Standard-Vertragsklauseln
Wir eruieren gemeinsam mit Ihnen die Standardvertragsklauseln und instruieren Sie, worum es genau geht und wie die Dokumentation auszusehen hat. Papier ist in diesem Fall nicht geduldig. Alle dokumentierten Punkte der SVK müssen umgesetzt sein. Hierbei sind wir Ihr richtiger Partner.
Binding Corporate Rules
Wir begleiten sie in Teilbereichen der Umsetzung, oder assistieren bei der kompletten Umsetzung der BCR in Ihrem Unternehmen.
Technische und organisatorische Garantien
Gern prüfen wir, ob weitere technische und organisatorische Garantien gemäß Art. 46 DSGVO praktikabel und umsetzbar sind.
AVV & gemeinsam Verantwortliche
Wir prüfen, ob wir in der Lage sind Auftragsverarbeiter-Verträge nach Art. 28 DSGVO oder gar Vereinbarungen für gemeinsam Verantwortliche nach Art. 26 DSGVO zu platzieren – dadurch wird die Arbeit in ihren Strukturen erhalten und optimiert.
Aufsichtsbehörden
Wir versenden auf Wunsch alle Werkzeuge in deutscher und englischer Sprache an die Aufsichtsbehörden zur Prüfung.
Verhaltensregeln
Wir prüfen, ob eine Kooperation mit Verbänden gemäß Art. 40 DSGVO möglich ist und ob hier bereits Vorarbeit geleistet wurde.